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gesetzliche Erben erster

См. также в других словарях:

  • Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbenordnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbfolge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Erbfolge — (Sukzession) ist der Eintritt einer oder mehrerer Personen, der Erben, in die Gesamtheit der Vermögensverhältnisse, der Rechte und Verpflichtungen eines Erblassers (s. d.). Das Vermögen des Erblassers, die Erbschaft, geht als Ganzes auf den Erben …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewillkürte Erbfolge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge und die gewillkürte Erbfolge. Gesetzliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Testament — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Testament (von lat. testamentum, dieses wiederum von lat. testari „bezeugen“) ist eine Form der Verfügung von Todes… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… …   Pierer's Universal-Lexikon

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